Mein Mietcheck

Indexmiete-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre zulaessige Indexmiete anhand des Verbraucherpreisindex (VPI). Der Rechner beruecksichtigt automatisch die neue 3,5 %-Kappungsgrenze des Mietrecht II fuer angespannte Wohnungsmaerkte.

Ihre Angaben
Geben Sie die Daten aus Ihrem Mietvertrag ein

Der VPI-Monat, der bei Vertragsschluss oder der letzten Mieterhoehung galt

Der aktuellste VPI-Wert fuer das Erhoehungsverlangen

Bestimmt, ob die 3,5 %-Kappungsgrenze (Mietrecht II) gilt

Ergebnis
Zulässige Indexmiete nach § 557b BGB
VPI-Aenderung+9,2 %
Bisherige Kaltmiete800,00 €
Neue Miete (VPI)873,48 €
Erhoehung (VPI)+73,48 €
Zeitraum4.0 Jahre
Jaehrl. Steigerung2,2 %
Mietrecht II - Kappungsgrenze
Kein angespannter Markt

Ihr Wohnort ist nicht als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft. Die 3,5 %-Kappungsgrenze des Mietrecht II greift hier nicht. Die volle VPI-Erhoehung ist zulaessig.

VPI-Werte

Basis-VPI

105.6

Aktueller VPI

115.3

Quelle: Destatis, Verbraucherpreisindex (2020 = 100)

So funktioniert der Indexmiete-Rechner

Bei einer Indexmiete (§ 557b BGB) ist die Mieterhoehung an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Der Vermieter darf die Miete erhoehen, wenn der VPI seit Vertragsschluss oder der letzten Erhoehung gestiegen ist.

Neu seit Februar 2026: Das Mietrecht II deckelt Indexmieterhoehungen in angespannten Wohnungsmaerkten auf 3,5 % pro Jahr. Unser Rechner prueft automatisch, ob diese Kappungsgrenze bei Ihnen greift und berechnet die maximale zulaessige Miete.

Geben Sie einfach Ihre aktuelle Kaltmiete, den VPI-Monat bei Vertragsschluss und den aktuellen VPI-Monat ein. Optional koennen Sie Ihre Stadt angeben, um die Mietrecht II-Pruefung zu aktivieren.

Haeufige Fragen zur Indexmiete

Was ist eine Indexmiete?

Eine Indexmiete ist eine Mietvereinbarung nach § 557b BGB, bei der die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt ist. Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete entsprechend erhoehen. Sinkt der VPI, koennte theoretisch auch die Miete sinken.

Wie wird die Indexmiete berechnet?

Die Formel lautet: Neue Miete = Alte Miete x (Aktueller VPI / Basis-VPI). Der Basis-VPI ist der Indexwert bei Vertragsschluss oder der letzten Erhoehung. Beispiel: Bei einer Miete von 800 EUR, Basis-VPI 105,6 und aktuellem VPI 115,3 ergibt sich: 800 x (115,3 / 105,6) = 873,48 EUR.

Was aendert sich durch das Mietrecht II (2026)?

Das Mietrecht II (in Kraft seit 8. Februar 2026) deckelt Indexmieterhoehungen in angespannten Wohnungsmaerkten auf maximal 3,5 % pro Jahr. Das betrifft viele Grossstaedte in Deutschland. Liegt die VPI-Erhoehung ueber diesem Wert, darf nur die gedeckelte Miete verlangt werden.

Welche Staedte gelten als angespannter Wohnungsmarkt?

Die Einstufung erfolgt durch Landesverordnungen. Typische Beispiele sind Berlin, Hamburg, Muenchen, Koeln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Duesseldorf, Leipzig und viele weitere Grossstaedte. Unser Rechner prueft automatisch, ob Ihre Stadt betroffen ist.

Was ist der Verbraucherpreisindex (VPI)?

Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland kaufen. Er wird monatlich vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veroeffentlicht. Basisjahr ist 2020 = 100.

Muss ich eine Indexmieterhoehung akzeptieren?

Ein Erhoehungsverlangen bei Indexmiete muss schriftlich erfolgen und den aktuellen VPI-Wert sowie die Berechnung enthalten. Die Erhoehung wird erst ab dem uebernächsten Monat nach Zugang wirksam. Pruefen Sie die Berechnung mit unserem Rechner, bevor Sie zustimmen.